Nutzungsordnung für das Feuerwehrgerätehaus
1.    Feuerwehrveranstaltungen haben grundsätzlich Vorrang.
2.    Weiterhin darf es benutzt werden:
       Von allen Aschacher Vereinen und Organisationen
3.    Private Feiern von allen Mitgliedern der Freiwilligen
       Feuerwehr Aschach,
       ihren Ehefrauen, ihren Sozialpartnern und Partnerinnen,
       sowie Witwen verstorbener Mitglieder zu runden Geburtstagen
       und Jubilaen.
3.    Frühschoppen
Anfragen sind grundsätzlich an den 1 Kdt. zu richten.
Ausnahmen entscheidet ein Gremium, aus den 2 Kommandanten
und den 2 Vorsitzenden.
Sollte sich das Gremium nicht einigen, so entscheidet die gesamte
Vorstandschaft.
Dazu braucht man auch einen Kümmerer, der eventuell im
Zweifelsfall mit entscheidet.
In Zukunft werden für Nichtfeuerwehrveranstaltungen
Nutzungssgebühren generell erhoben.
Möglicherweise ist auch das Personal für den Ausschank
zu stellen.